AO (1977) § 42 ; UStG (1980) § 4 Nr. 12 lit. a, §§ 9, 15 ;
Fundstellen:
BFHE 150, 478
BStBl II 1987, 756
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
BFH - Beschluß vom 04.08.1987 (V B 16/87) - DRsp Nr. 1996/12684
BFH, Beschluß vom 04.08.1987 - Aktenzeichen V B 16/87
DRsp Nr. 1996/12684
»Die Einschaltung eines sog. Zwischenmieters erlaubt bei der Prüfung des Vorsteuerabzugsanspruchs des Wohnungseigentümers den Rückschluß auf unangemessene Gestaltung der Vermietungsverhältnisse (§ 42AO (1977)), wenn für die Zwischenvermietung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen.«
Normenkette:
AO (1977) § 42 ; UStG (1980) § 4 Nr. 12 lit. a, §§ 9, 15 ;
Gründe:
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