BFH - Beschluß vom 20.02.1990 (VII R 125/89) - DRsp Nr. 1996/13479
BFH, Beschluß vom 20.02.1990 - Aktenzeichen VII R 125/89
DRsp Nr. 1996/13479
»1. Ein ohne Zulassung revisibles Urteil in einer Zolltarifsache liegt auch vor, wenn das FG aufgrund einer im Umsatzsteuerrecht enthaltenen Verweisung auf den Zolltarif über zolltarifrechtliche Fragen entschieden hat.2. Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Revisionsfrist, wenn die rechtzeitige Einlegung der zulassungsfreien Revision (1.) wegen Rechtsirrtums über die Statthaftigkeit der Revision unterblieben ist.«
Normenkette:
FGO § 116 Abs. 2, § 56 Abs. 1, 2 S. 1, 2;
Gründe:
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