BFH - Beschluß vom 29.06.1989
V R 112/88, V B 72/89
Normen:
FGO § 115 Abs. 3, 5, § 116 Abs. 1 Nr. 3 ; VGFGEntlG Art. 3 § 1;
Fundstellen:
BFHE 157, 308

BFH - Beschluß vom 29.06.1989 (V R 112/88, V B 72/89) - DRsp Nr. 1996/10535

BFH, Beschluß vom 29.06.1989 - Aktenzeichen V R 112/88, V B 72/89

DRsp Nr. 1996/10535

»1. Das Vorbringen einer GbR, das FG habe ihre Klage gegen einen Umsatzsteuerbescheid nicht im Hinblick darauf abweisen dürfen, daß einer der Gesellschafter die schriftliche Vollmacht für den Prozeßbevollmächtigten schuldhaft erst nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß Art. 3 § 1 Satz 1 VGFGEntlG vorgelegt habe, enthält keine schlüssige Rüge i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO. 2. Der BFH ist berechtigt, eine bei ihm eingelegte, offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherige Nichtabhilfeentscheidung des FG. zu verwerfen.«

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3, 5, § 116 Abs. 1 Nr. 3 ; VGFGEntlG Art. 3 § 1;
Fundstellen
BFHE 157, 308