I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ließ in den Umsatzsteuerbescheiden für 1993 (V R 10/02) und für 1994 (V R 9/02) die von der X-GmbH geltend gemachten Vorsteuerbeträge aus Rechnungen der Y-GmbH in Höhe von 506 072,74 DM (1993) und 3 171 320,71 DM (1994) nicht zum Abzug zu.
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