I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) macht gegen den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) Einkommensteuer-Erstattungsansprüche geltend. Sie hält die vom FA erstellten Abrechnungsbescheide betreffend Einkommensteuer 1975 und Einkommensteuer 1976 für unzutreffend, weil das FA darin von ihm früher vorgenommene Umbuchungen wieder rückgängig gemacht und dadurch die Erstattung an sie -die Klägerin- verhindert hatte. Diese Umbuchungen waren vom Umsatzsteuerkonto einer KG vorgenommen worden. An der KG war die Klägerin über eine von ihr betriebene Komplementär-GmbH und auch als Kommanditistin beteiligt.
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