BFH - Urteil vom 05.08.1988 (X R 55/81) - DRsp Nr. 1996/13187
BFH, Urteil vom 05.08.1988 - Aktenzeichen X R 55/81
DRsp Nr. 1996/13187
»Der Unternehmer kann den Nachweis darüber, daß ihm ein anderer Unternehmer Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, nicht allein durch Vorlage der Originalrechnung, sondern mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen.«