I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit Anfang 1985 als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Im Juni 1986 meldete er die Erweiterung seiner gewerblichen Tätigkeit um eine Tätigkeit als Immobilienmakler seit April 1986 an. Für diese Tätigkeit vereinnahmte er im Streitjahr (1986) Provisionen in Höhe von brutto rd. 126 000 DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) unterwarf diese Beträge der Umsatzsteuer und erließ --erstmalig-- einen Steuerbescheid.
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