Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hat im Jahre 1986 die Prüfung als Steuerfachgehilfin und in 1990 die Bilanzbuchhalterprüfung abgelegt. Seit dem 1. April 1986 bis zur Gegenwart ist sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf als Steuerfachgehilfin in verschiedenen Steuerberatungskanzleien tätig gewesen. Für die Dauer von insgesamt drei Jahren übte die Klägerin in der Zwischenzeit auch eine vorwiegend für die Buchführung verantwortliche Tätigkeit bei zwei gewerblichen Unternehmen aus.
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