I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) übertrug der neu errichteten K-GmbH (GmbH), an der er mit rd. 87,5 v.H. beteiligt war, das gesamte Anlagevermögen seines Unternehmens mit Ausnahme des Betriebsgrundstücks. Der Kläger ist Geschäftsführer der GmbH, die Metallwaren aller Art, insbesondere Industrie- und Zubehörteile aus Blech für die Land-, die Bauwirtschaft und den Fahrzeugbau herstellt. Das 11.000 qm große Betriebsgrundstück vermietete der Kläger der GmbH im Jahr 1979 für jährlich 48.000 DM (netto) steuerpflichtig. Der Kläger hatte diese Wirtschaftsgüter am 31.01.1978 von der K-OHG erworben, deren Geschäftstätigkeit er nach dem Ausscheiden eines Mitgesellschafters als Alleinunternehmer fortführte.
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