Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) verfolgt nach ihrer Satzung den Zweck, die angewandte Forschung zu fördern, und führt in diesem Zusammenhang neben freigewählten Forschungsvorhaben von Bund und Ländern übertragene Aufgaben sowie Vertragsforschung durch. Im Anschluß an eine Betriebsprüfung kam der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) zu dem Ergebnis, daß verschiedene bisher als steuerfrei behandelte "Zuschüsse" als Entgelt für von der Klägerin erbrachte Leistungen anzusehen und daher der Umsatzsteuer zu unterwerfen seien. Dazu gehörten die im Revisionsverfahren allein noch streitigen Zahlungen der X. oder ihrer Mitgliedsvereinigungen, die der Klägerin in den Streitjahren ... zugeflossen sind.
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