I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der als berufsständische Einrichtung von Ärzten die Honorarforderungen seiner Mitglieder bearbeitet und einzieht. Zu diesem Zweck treten die Mitglieder ihre Honorarforderungen treuhänderisch an den Kläger ab. Dieser erhält nach seiner Geschäftsordnung für seine gesamte Tätigkeit, einschließlich der Mahnungen, einen Anteil an den eingezogenen Honorarforderungen.
Im Rahmen seiner Einzugstätigkeit versendet der Kläger an säumige Schuldner bis zu drei Mahnungen, bei denen er ihnen neben den einzuziehenden Honoraren 2 DM Mahnkosten je Mahnung in Rechnung stellt. Die von den Schuldnern erstatteten Mahnkosten verbleiben beim Kläger.
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