BFH - Urteil vom 16.05.1984 (V R 10/77) - DRsp Nr. 1996/11937
BFH, Urteil vom 16.05.1984 - Aktenzeichen V R 10/77
DRsp Nr. 1996/11937
»Führt ein Hauseigentümer die erstmalige Verwendung des neu errichteten Wohnhauses in der Weise durch, daß er die Vermietung der Räumlichkeiten einer im eigenen Namen auftretenden Mittelsperson überträgt, dann ist im Falle von Vermietungsumsätzen an Unternehmer nur diese Mittelsperson befugt, die zum Eintritt der Rechtswirkungen nach § 9UStG (1967) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen (Anschluß an Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388).«