I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) unterhielt im Streitjahr (1985) einen landwirtschaftlichen Betrieb, daneben führte er gewerbliche landwirtschaftliche Lohnarbeiten aus (Lohnunternehmen).
Die Umsätze aus dem Lohnunternehmen versteuerte der Kläger nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 (Regelbesteuerung), diejenigen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb nach den Vorschriften über die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 Abs. 1 UStG 1980 (Durchschnittssatzbesteuerung).
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