I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im März 1973 verstorbenen Ehemannes A B. Dieser war Komplementär der "X & Co. KG". Kommanditisten waren die Klägerin und der Sohn D B.
Im Februar 1972 beantragte A B die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens sowohl über sein persönliches Vermögen als auch über dasjenige der KG. Daraufhin bestellte das Amtsgericht C Herrn D zum vorläufigen Vergleichsverwalter und unterwarf A B sowie die KG bestimmten Verfügungsbeschränkungen. Nachdem im März 1972 die Klägerin und der Sohn aus der KG ausgeschieden waren, führte A B den Betrieb unter der Firma "X & Co. KG Inh. A B" als Einzelunternehmen fort.
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