I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die eigenen Grundbesitz verwaltet. Dieses Grundvermögen ist im wesentlichen an andere Unternehmen vermietet. Die Klägerin behandelte die Umsätze aus der Vermietung des Grundbesitzes als gemäß § 4 Nr. 12 Buchst.a des Umsatzsteuergesetzes 1967 (UStG) steuerfrei; sie hat nicht gemäß § 9 UStG für die Steuerpflicht der Mietumsätze optiert. In den Streitjahren 1969 bis 1973 erteilte die für die Klägerin treuhänderisch tätige Grundstücksverwaltungsgesellschaft Heizkostenabrechnungen nach folgendem Muster:
Heizöl-Verbrauch ............Ltr. = ......... DM incl. MwSt
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........... Ltr. = Netto = ......... DM
+ 11 % MwSt = ......... DM
Heizungsbedienung = ......... DM
Stromverbrauch ..... Kwh
incl. 11 % MwSt = ......... DM
Reinigung ...... incl. MwSt = ......... DM
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Gesamtkosten = ......... DM
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Beheizte Fläche: .......qm + Zusatzbeheizung ... qm = ........qm.
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