I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, ist die Beobachtung der Märkte für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland sowie die laufende Berichterstattung über diese Erzeugnisse zur Sicherung der Markttransparenz für alle am Markt Beteiligten. Sie dient dem Absatzförderungsfonds der Deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) zur Durchführung seiner Aufgaben und hat dessen Richtlinien zu beachten (§ 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages). Die Klägerin verfolgt erklärtermaßen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
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