UStG (1967) § 4 Nr. 12 lit. a, § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 15 Abs. 2, 4 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 153, 451
BStBl II 1988, 795
Vorinstanzen:
FG Münster,
BFH - Urteil vom 20.04.1988 (X R 5/82) - DRsp Nr. 1996/13052
BFH, Urteil vom 20.04.1988 - Aktenzeichen X R 5/82
DRsp Nr. 1996/13052
»Hat ein Unternehmer den einen Teil der in einem Gebäude befindlichen Raume längerfristig, den anderen jedoch nur kurzfristig vermietet, so ist die Vermietung - nur - insoweit steuerfrei, als er die Räume eindeutig und in leicht nachprüfbarer Weise zur nicht nur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereitgehalten hat. Bietet der Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Vermietung an, so sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig«
Normenkette:
UStG (1967) § 4 Nr. 12 lit. a, § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 15 Abs. 2, 4 Nr. 2 ;
Gründe:
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.