I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine ehemalige Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (
In ihrer Umsatzsteuererklärung für 1990 machte die Klägerin einen Kürzungsbetrag nach §
Im Anschluß an eine Außenprüfung gewährte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den Kürzungsbetrag nur für die Pflanzenproduktion, die Schafproduktion und die Hähnchenmast, nicht aber für die Rinder- und Schweinehaltung; hierbei berief sich das FA auf §
Einspruch und Klage gegen den Steuerbescheid hatten keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) meinte, der Tatbestand des §
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