I. Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) eine Zuwendung im Zusammenhang mit dem Bau einer Kläranlage zur Abwasserbeseitigung umsatzsteuerlich als Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz oder als einen nicht der Besteuerung unterworfenen echten Zuschuss erhalten hat.
Die Klägerin ist ein regionales Abwasserentsorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, dessen Stammkapital zu 51 v.H. von der Gemeinde F (Gemeinde) und in Höhe von 49 v.H. von der B-GmbH gehalten wird.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|