I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete zwei Wohnungen und vermietete sie und einen Stellplatz an eine Zwischenmieterin. Die Zwischenmieterin vermietete die Wohnungen an Endmieter. Zuvor hatte der Kläger mit einer KG einen Geschäftsbesorgungs- und Baubetreuungsvertrag geschlossen. Danach war die KG verpflichtet, die Wohnungen für 10 Jahre an ein gewerbliches Mietunternehmen zu vermieten, wobei sie sicherstellen sollte, daß der Kläger berechtigt war, die Mietverträge zum Schluß des fünften Mietjahres zu kündigen.
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