I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) errichtete als Bauherr ein Altenpflegeheim, das er im Jahre 1986 - nach Fertigstellung - für 20 Jahre an die H-GmbH vermietete, die ihrerseits mit der Seniorenpflegepension W-GmbH, der Betreiberin des Altenpflegeheimes, einen Untermietvertrag schloß. Die Unterbringung und Betreuung der Pflegeheimbewohner erfolgen aufgrund von Pflegeheimverträgen zwischen diesen und der W-GmbH.
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