I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der im Jahre 1988 in Konkurs gefallenen E-KG (KG).
Mit Sicherungsvertrag vom 22. Dezember 1986 übereignete die KG die gesamten Maschinen und maschinellen Anlagen mit Bestandteilen und Zubehörstücken und Zusatzaggregaten, die sich auf ihrem Betriebsgelände befanden, an die DB Aktiengesellschaft (DB). Außerdem schloß die DB mit den Firmen der N-Gruppe, zu denen auch die KG gehörte, am 22. Dezember 1986 einen Sicherungsvertrag, der die Sicherungsübereignung der Warenbestände und die Globalzession der Forderungen zum Gegenstand hatte.
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