I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) -in Gesellschaft bürgerlichen Rechts- hatten im Dezember 1975 für ihren Gastwirtschafts- und Hotelbetrieb einen Hotelerweiterungsbau fertiggestellt und in Betrieb genommen. Antrag auf Baugenehmigung hatten sie am 10. Juli 1973 gestellt. Die Baugenehmigung war nach Verzögerung im Verfahren bei der Behörde erst am 7. November 1974 erteilt worden. Baubeginn war erst 1975.
Für die Errichtung des Hotelanbaus gewährte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) mit Bescheiden vom 23. September 1976 und vom 22. März 1976 nach §§ 1 und
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