I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war in den Streitjahren (1982 bis 1984) Inhaberin einer Reinigung. Außerdem hatte sie zum 27. Januar 1981 bei der Stadt E einen ...großhandel auf ihren Namen angemeldet.
Im Verlaufe des Einspruchsverfahrens gegen die Umsatzsteuerbescheide 1982 bis 1984 gelangte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) aufgrund von Feststellungen der Steuerfahndung zu der --unstreitigen-- Annahme, daß der ...großhandel in den Streitjahren entgegen der gewerberechtlichen Anmeldung tatsächlich nicht von der Klägerin, sondern von deren Schwiegervater B betrieben worden sei. Dementsprechend erließ das FA für den Bereich ...großhandel gegenüber B Umsatzsteuerbescheide 1982 bis 1984, mit denen ihm die entsprechenden Umsätze zugerechnet wurden. Ferner erging gegenüber B in diesem Zusammenhang ein Strafbefehl wegen Umsatzsteuerhinterziehung.
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