I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Ehegatten, sind je zur Hälfte Miteigentümer von mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteilen (Teileigentum) an den Grundstücken L-straße 2 und M-Straße 4 in X. Sie vermieteten das Objekt L-straße 2 mit Vertrag vom 01.04.1974 an den Ehemann zum Betrieb eines ... geschäfts. Der Ehemann überwies die Miete von seinem Geschäftskonto je zur Hälfte auf gesonderte Sparkonten der Kläger und bezahlte die laufenden Aufwendungen ebenfalls von seinem Geschäftskonto. Das im Juli 1981 erworbene Objekt M-Straße 4 vermieteten die Kläger vom 16.06.1982 an als Ladenlokal an einen Dritten. Die Einnahmen und die laufenden Aufwendungen wurden über das Geschäftskonto des Ehemannes abgewickelt.
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