EStG § 12 Nr. 3, § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 4 Abs. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c i.d.F. vor dem StRG (1990);
Fundstellen:
BB 1990, 1548
BB 1990, 1607
BFHE 160, 325
BStBl II 1990, 742
Vorinstanzen:
FG München,
BFH - Urteil vom 25.04.1990 (X R 135/87) - DRsp Nr. 1996/13549
BFH, Urteil vom 25.04.1990 - Aktenzeichen X R 135/87
DRsp Nr. 1996/13549
»Bei der Ermittlung des Gewinns durch Einnahme-Überschußrechnung ist die Nichtabziehbarkeit der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch für Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 2EStG fallen, nicht schon bei Tätigung der nichtabziehbaren Betriebsausgaben, sondern erst im Zeitpunkt der Zahlung der Umsatzsteuer zu berücksichtigen.«
Normenkette:
EStG § 12 Nr. 3, § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 4 Abs. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c i.d.F. vor dem StRG (1990);
Gründe:
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