I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) betrieb in den Jahren 1969 bis 1972 (Streitjahre) in der Rechtsform einer GmbH Personenbeförderung im Nahverkehr. Im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) waren (neben anderen, im Revisionsverfahren nicht mehr entscheidungserheblichen Fragen) folgende Punkte streitig:
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