BFH - Urteil vom 25.11.1993 (V R 64/89) - DRsp Nr. 1996/9994
BFH, Urteil vom 25.11.1993 - Aktenzeichen V R 64/89
DRsp Nr. 1996/9994
»Für ein (reines) Belegkrankenhaus, in dem die ärztlichen Leistungen ausschließlich von einem Belegarzt mit Liquidationsberechtigung erbracht und berechnet werden, kommt Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG 1980 i. V. m. § 67 Abs. 2AO 1977 nur in Betracht, wenn mindestens 40 v. H. der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, deren ärztliche Behandlung der Belegarzt über Krankenschein oder entsprechend den für Kassenabrechnungen geltenden Vergütungssätzen abrechnet.«