BFH - Urteil vom 26.06.1986 (V R 93/77) - DRsp Nr. 1996/12204
BFH, Urteil vom 26.06.1986 - Aktenzeichen V R 93/77
DRsp Nr. 1996/12204
»1. Erstattungen nach § 3 UnBefG vom 27. August 1967 (BGBl I 1965, 978) an die Verkehrsunternehmen für die durch die unentgeltliche Beförderung entstandenen Fahrgeldausfälle sind Entgelte für die Leistungen der Unternehmen gegenüber den begünstigten Personen.2. Diese Erstattungen sind keine Zuschüsse aus öffentlichen Kassen i.S. des § 10 Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 UStG (1967).«