UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1 S. 4;
Fundstellen:
BFHE 154, 264
BStBl II 1988, 1017
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
BFH - Urteil vom 27.07.1988 (X R 40/82) - DRsp Nr. 1996/13142
BFH, Urteil vom 27.07.1988 - Aktenzeichen X R 40/82
DRsp Nr. 1996/13142
»Werden Gebrauchtwagen unter Verwendung der den Erlassen des BMF vom 19.3.1968 IV A/2 - S 7110 - 4/67 (UStKart § 3 S 7110 Karte 1), und vom 12.12.1969 IV A/2 - S 7110 - 8/69 (UStKart § 3 S 7110 Karte 3) als Anlage beigefügten Musterverträge ("Auftrag zur Vermittlung eines Kraftfahrzeug-Verkaufs", "Kaufvertrag für Agenturen" ) verkauft, so liegt - vom Fall der Inzahlungnahme abgesehen - kein Eigengeschäft des Vermittlers vor, wenn dieser dem Gebrauchtwagenverkäufer die Hohe des über den vereinbarten Mindestverkaufspreis hinaus erzielten Erlöses nicht mitteilt (Anschluß an Urteil des Senats vom 29.9.1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153).«
Normenkette:
UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1 S. 4;
Gründe:
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