Der hauptberuflich nichtselbständig tätige Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in der Karnevalssaison 1982/83 Prinz Karneval der Stadt A. Er trat bei vielen Veranstaltungen auf und hatte erhebliche Aufwendungen, insbesondere für seine Ausstattung und die seines Hofstaats, für den Festwagen und den Karnevalszug sowie für Bewirtung und Empfänge. Er gab eine Festschrift, die sog. Prinzenbroschüre, mit zahlreichen Werbeanzeigen heraus. Er erzielte hieraus Bruttoeinnahmen von ... DM in 1982 und ... DM in 1983.
Der Kläger machte in seinen Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre folgende Angaben:
1982 1983
DM DM
-------------------------------------------
Umsätze ... ...
Umsatzsteuer (13 v.H.) ... ...
Vorsteuer ... ...
Abzugsbetrag nach § 19
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|