Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb eine Kfz-Werkstatt. Im Zusammenwirken mit anderen Personen verursachte der Geschäftsführer der Klägerin K in den Jahren 1979 und 1980 Verkehrsunfälle, wobei diese Unfälle zum Teil absichtlich herbeigeführt, zum Teil aber auch nur vorgetäuscht waren. Ob und in welchem Umfang die Fahrzeuge repariert wurden, ist ungewiß. Sämtliche Fahrzeuge waren bei der A-Versicherung versichert. Über die tatsächlichen bzw. nur vorgegebenen Reparaturarbeiten und sonstige Schäden stellte die Klägerin Rechnungen auf ihren Firmenbögen aus, die der Versicherung vorgelegt wurden.
Bei der Versicherung lenkte ein in die Machenschaften eingeweihter Mitarbeiter (M) die Schadensfälle so, daß sie in seinen Zuständigkeitsbereich fielen. Unter Umgehung interner Anweisungen regulierte M die Fälle durch Übergabe von Schecks, die dem Konto des K gutgeschrieben wurden. Einen Teil der Beträge leitete K an M zurück ..., ein weiterer Teil der Beträge ging an andere Beteiligte.
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