I. 1. Die Beteiligten streiten um den Zeitpunkt der Beendigung des Zinslaufs für Vergütungszinsen. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) gab im März 1991 ihre Umsatzsteuer-Erklärung für 1989 ab. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) teilte ihr darauf am 5. Juli 1991 schriftlich mit, daß er die Umsatzsteuer wie erklärt errechnet habe. Aufgrund der Vorauszahlungen ergab sich ein Guthaben der Klägerin von 3 902,15 DM. Gleichzeitig erging ein Zinsbescheid über die Erstattung von 39 DM Zinsen. Das FA ging dabei von einem Zinslauf vom 1. April bis 26. Juni 1991 (zwei volle Monate) aus.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|