BFH - Urteil vom 29.06.1987
X R 23/82
Normen:
UStG (1967) § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 150, 218
BStBl II 1987, 744
Vorinstanzen:
FG Berlin,

BFH - Urteil vom 29.06.1987 (X R 23/82) - DRsp Nr. 1996/12623

BFH, Urteil vom 29.06.1987 - Aktenzeichen X R 23/82

DRsp Nr. 1996/12623

»1. Wer Privatvermögen in mehreren gleichartigen Akten veräußert, handelt nur dann als Unternehmer, wenn die Veräußerungen nicht mehr seinem Eigenleben zuzuordnen sind. Dies setzt voraus, daß er sich wie ein Händler verhält. 2. Ein Briefmarkensammler, der aus privaten Neigungen sammelt, unterliegt nicht der Umsatzsteuer, soweit er Einzelstücke veräußert (wegtauscht), die Sammlung teilweise umschichtet oder die Sammlung ganz oder teilweise veräußert.«

Normenkette:

UStG (1967) § 2 Abs. 1 ;

Gründe: