UStG (1967) § 4 Nr. 12 lit. a, § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 15 Abs. 2, 4 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 151, 243
BStBl II 1988, 90
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfal,
BFH - Urteil vom 29.10.1987 (V R 155/78) - DRsp Nr. 1996/12758
BFH, Urteil vom 29.10.1987 - Aktenzeichen V R 155/78
DRsp Nr. 1996/12758
»Errichtet eine Personengesellschaft einen Anbau mit Büro- und Wohnräumen und überläßt sie die Wohnräume unentgeltlich einem ihrer Gesellschafter, so kann es sich um steuerfreien (§ 4 Nr. 12 lit. a UStG (1967)) Verwendungseigenverbrauch handeln, der insoweit nach § 15 Abs. 2UStG (1967) zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug aus den Bauleistungen fuhrt.«
Normenkette:
UStG (1967) § 4 Nr. 12 lit. a, § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 15 Abs. 2, 4 Nr. 2 ;
Gründe:
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