I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist eine ingenieurwissenschaftliche Großforschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Mitglieder sind neben der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) und einigen Bundesländern große deutsche Industrieunternehmen. Nach seiner Satzung hat der Kläger den Zweck, Forschung zu betreiben, an der Planung und Durchführung von Projekten mitzuwirken, ...anlagen zu errichten und zu betreiben sowie die zuständigen Stellen der Bundesrepublik zu beraten und zu unterstützen. Er ist im Hinblick auf die von ihm satzungsgemäß verfolgten Zwecke als gemeinnützige Körperschaft gemäß §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO 1977) anerkannt worden.
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