BGH - 09.06.1982 (IVb ZR 704/80) - DRsp Nr. 1994/4852
BGH, vom 09.06.1982 - Aktenzeichen IVb ZR 704/80
DRsp Nr. 1994/4852
A. Eine Leistungsunfähigkeit infolge längerer Strafhaft befreit von der Unterhaltspflicht, es sei denn, die Berufung auf die Leistungsunfähigkeit verstieße gegen Treu und Glauben (§ 242BGB). B. Das »Hausgeld« eines Strafgefangenen ist bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit selbst im Falle einer gesteigerten Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht zu berücksichtigen.
B. Grundsätzlich für Anrechnung von Überbrückungsgeld nach § 51StVollzG, aber gegen Anrechenbarkeit des »Hausgeldes«; offengelassen für den Fall gesteigerter Unterhaltspflicht: BGH, FamRZ 1982, 792 = NJW 1982, 1812, vgl. bereits LSK-FamR/Hannemann, § 1603BGB LS 13; s. aber FamR-LSK/Hannemann, § 1603BGB LS 24 (OLG Zweibrücken, FamRZ 1990, 553)
Fundstellen
DRsp I(167)291a-c
FamRZ 1982, 913, 914
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 23
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.