Die Hinterziehung von Fälligkeitssteuern ist vollendet, wenn die geschuldete Steuer bis zum Fälligkeitstermin entweder ganz oder teilweise nicht eingegangen ist; denn in diesen Fällen ist der rechtzeitige und vollständige Verwirklichung des Steueranspruchs gefährdet und damit der Verkürzungserfolg eingetreten.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|