BGH - 11.03.1987 (IVb ZB 13/85) - DRsp Nr. 1992/3229
BGH, vom 11.03.1987 - Aktenzeichen IVb ZB 13/85
DRsp Nr. 1992/3229
d-e. Versorgungsausgleich im Falle eines Ausgleichspflichtigen, der während der Ehezeit als Zeitsoldat und Widerrufsbeamter tätig war;(e) »Quasi-Splitting« nach Abs. 2 zu Lasten der Aussicht auf Beamtenversorgung für den Fall, daß der Betreffende inzwischen zum Beamten auf Probe ernannt worden ist.