BGH - 23.05.1986 (IVb ZB 63/82) - DRsp Nr. 1994/4346
BGH, vom 23.05.1986 - Aktenzeichen IVb ZB 63/82
DRsp Nr. 1994/4346
(Anpassung des Ausgleichs an das Verhältnis der jeweiligen Bruttoverdienste in der Ehezeit, wenn sie lediglich zur Verringerung der Ausgleichsquote führt: wirksam)
Das Verbot des § 1587o Abs. 1 Satz 2 BGB erfaßt gem. § 3VAHRG auch die Fälle des analogen Quasisplittings nach § 1 Abs. 3VAHRG. Ob dies auch für die Realteilung gilt, ist zweifelhaft (im Ergebnis bejahend: Johannsen/Henrich/Hahne, § 1587o, Rdn. 19 wegen des allgemeinen Verbots von Verträgen zu Lasten Dritter, das einen Rückgriff auf § 1587o Abs. 1 Satz 2 BGB entbehrlich mache).