BGH - 27.06.1984 (IVb ZR 20/83) - DRsp Nr. 1992/4845
BGH, vom 27.06.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 20/83
DRsp Nr. 1992/4845
Auswirkungen des Verkaufs eines bis zur Scheidung als Familienwohnung genutzten gemeinsamen Anwesens auf den nachehelichen Unterhalt:(a) Berücksichtigung der aus dem Verkaufserlös gezogenen Vermögenserträge bei der Beurteilung der Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten;(b-c) Orientierung an den ehelichen Lebensverhältnissen als Unterhaltsmaßstab(b) läßt eine Berücksichtigung der Zinserträge aus der Anlage der jeweiligen Erlösanteile nicht zu;(c) erfordert die Berücksichtigung der den Eheleuten durch die frühere Eigennutzung des gemeinsamen Anwesens zugeflossenen Vermögensvorteile.