BGH vom 27.06.1984
IVb ZR 20/83
Normen:
BGB § 1577 Abs.1, § 1578 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp I(166)140a-c
FamRZ 1985, 354

BGH - 27.06.1984 (IVb ZR 20/83) - DRsp Nr. 1992/4845

BGH, vom 27.06.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 20/83

DRsp Nr. 1992/4845

Auswirkungen des Verkaufs eines bis zur Scheidung als Familienwohnung genutzten gemeinsamen Anwesens auf den nachehelichen Unterhalt: (a) Berücksichtigung der aus dem Verkaufserlös gezogenen Vermögenserträge bei der Beurteilung der Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten; (b-c) Orientierung an den ehelichen Lebensverhältnissen als Unterhaltsmaßstab (b) läßt eine Berücksichtigung der Zinserträge aus der Anlage der jeweiligen Erlösanteile nicht zu; (c) erfordert die Berücksichtigung der den Eheleuten durch die frühere Eigennutzung des gemeinsamen Anwesens zugeflossenen Vermögensvorteile.

Normenkette:

BGB § 1577 Abs.1, § 1578 Abs.1;