Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung in zwei Fällen und wegen fortgesetzten Betrugs sowie wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt (Einzelstrafen: sechs Monate, ein Jahr, ein Jahr und drei Monate sowie fünf Monate). Mit der Revision rügt er die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang Erfolg. Im übrigen ist es im Sinne des §
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