BGH - Beschluß vom 12.04.1989 (IVb ZB 159/87) - DRsp Nr. 1992/1956
BGH, Beschluß vom 12.04.1989 - Aktenzeichen IVb ZB 159/87
DRsp Nr. 1992/1956
Mögliche Herabsetzung des Versorgungsausgleichs zugunsten des ausgleichspflichtigen Ehegatten, der durch volle Erwerbs- und Haushaltstätigkeit einen überobligationsmäßigen Beitrag zum Familienunterhalt geleistet und damit dem anderen Ehegatten den Abschluß seines Studiums ermöglicht hat.