BGH - Urteil vom 02.07.1986 (IVb ZR 37/85) - DRsp Nr. 1992/3633
BGH, Urteil vom 02.07.1986 - Aktenzeichen IVb ZR 37/85
DRsp Nr. 1992/3633
a-b. Kriterien für die Angemessenheit der wiederaufzunehmenden Erwerbstätigkeit;(b) in Fällen, in denen die während der Ehe ausgeübte Tätigkeit nach der Scheidung nicht mehr angemessen ist, statt dessen Obliegenheit, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen