(c) »... Wenn einem Unterhaltsgläubiger rechtskräftig Unterhalt zugesprochen worden ist, ist eine Leistungsklage auf zusätzlichen Unterhalt (Zusatz- oder Nachforderungsklage) nur insoweit zulässig, als keine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) zu erheben ist. Dies entspricht im Anschluß an die Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH in BGHZ 34,
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|