BGH - Urteil vom 10.02.1988 (IVb ZR 16/87) - DRsp Nr. 1992/2652
BGH, Urteil vom 10.02.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 16/87
DRsp Nr. 1992/2652
b-d. Nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten, der im Scheidungszeitpunkt gesund war, später zeitweilig krankheitsbedingt erwerbsunfähig wird und sich anschließend nicht ausreichend um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht:(b-c) Unterhalt für die Zeit krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit(b) nicht nach § 1573 Abs. 1;(c) als Krankheitsunterhalt nach § 1572 Nr. 4;(d) Unterhalt nach § 1573 Abs. 2 zur Aufstockung anrechenbarer fiktiver Einkünfte für die Zeit unzureichender Bemühungen um Erwerbstätigkeit.