BGH - Urteil vom 20.12.1983 (1 StR 746/83) - DRsp Nr. 1994/4570
BGH, Urteil vom 20.12.1983 - Aktenzeichen 1 StR 746/83
DRsp Nr. 1994/4570
Die Personensorge umfaßt auch den Schutz ungestörter sexueller Entwicklung des Kindes. Der Ehefrau ist es deshalb zuzumuten, gegen ihren Ehemann Strafanzeige wegen sexuellen Mißbrauchs (§ 174StGB) ihrer minderjährigen Töchter aus früherer Ehe zu erstatten. Im vorliegenden Fall hat der BGH die Frau wegen Beihilfe im Falle unterlassener Anzeige verurteilt.