FG Niedersachsen - Urteil vom 15.08.2024 5 K 40/22
Normen:
UStG § 13b; UStG § 15; AO § 163; AO § 227; AO § 233a;
Fundstellen:
ZInsO 2025, 772
Billigkeitserlass; Billigkeitsfestsetzung; Direktanspruch; Ermessensreduzierung auf Null; Gelöscht; Lieferant; Reemtsma-Anspruch; Umsatzsteuer; Verjährung; Vermögenslosigkeit; Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des Leistenden wegen Vermögenslosigkeit
FG Niedersachsen, Urteil vom 15.08.2024 - Aktenzeichen 5 K 40/22
DRsp Nr. 2024/15418
Billigkeitserlass; Billigkeitsfestsetzung; Direktanspruch; Ermessensreduzierung auf Null; Gelöscht; Lieferant; Reemtsma-Anspruch; Umsatzsteuer; Verjährung; Vermögenslosigkeit; Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des Leistenden wegen Vermögenslosigkeit
1. Der Empfänger von Lieferungen hat gegen den Fiskus einen Anspruch auf Erstattung (Direktanspruch) der zu Unrecht in Rechnung gestellten und abgeführten Umsatzsteuer, wenn die liefernde GmbH zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden ist.2. Ein solcher Direktanspruch besteht auch dann, wenn der Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Leistenden aufgrund einer zivilrechtlichen Verjährung dieses Anspruchs nicht mehr durchgesetzt werden könnte. Der Fiskus kann sich nicht (akzessorisch) auf die Einrede der Verjährung berufen.
Normenkette:
UStG § 13b; UStG § 15; AO § 163; AO § 227; AO § 233a;
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sogenannten Direktanspruchs.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.