FG Niedersachsen - Urteil vom 15.08.2024
5 K 40/22
Normen:
UStG § 13b; UStG § 15; AO § 163; AO § 227; AO § 233a;

Billigkeitserlass; Billigkeitsfestsetzung; Direktanspruch; Ermessensreduzierung auf Null; Gelöscht; Lieferant; Reemtsma-Anspruch; Umsatzsteuer; Verjährung; Vermögenslosigkeit; Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des Leistenden wegen Vermögenslosigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.08.2024 - Aktenzeichen 5 K 40/22

DRsp Nr. 2024/15418

Billigkeitserlass; Billigkeitsfestsetzung; Direktanspruch; Ermessensreduzierung auf Null; Gelöscht; Lieferant; Reemtsma-Anspruch; Umsatzsteuer; Verjährung; Vermögenslosigkeit; Direktanspruch in der Umsatzsteuer bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des Leistenden wegen Vermögenslosigkeit

1. Der Empfänger von Lieferungen hat gegen den Fiskus einen Anspruch auf Erstattung (Direktanspruch) der zu Unrecht in Rechnung gestellten und abgeführten Umsatzsteuer, wenn die liefernde GmbH zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden ist. 2. Ein solcher Direktanspruch besteht auch dann, wenn der Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Leistenden aufgrund einer zivilrechtlichen Verjährung dieses Anspruchs nicht mehr durchgesetzt werden könnte. Der Fiskus kann sich nicht (akzessorisch) auf die Einrede der Verjährung berufen.

Normenkette:

UStG § 13b; UStG § 15; AO § 163; AO § 227; AO § 233a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sogenannten Direktanspruchs.