Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den Unterhalt; Abänderung eines Prozeßvergleichs
BGH, Urteil vom 19.05.1982 - Aktenzeichen IVb ZR 705/80
DRsp Nr. 1994/4864
Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den Unterhalt; Abänderung eines Prozeßvergleichs
a. Eine während der Trennung abgeschlossene Vereinbarung (§ 1361BGB) hat beim Fehlen einer zusätzlichen Einigung keine Bindungswirkung für den nachehelichen Unterhaltsanspruch.b. Ein über den Unterhalt getrenntlebender Ehegatten abgeschlossener Prozeßvergleich kann nicht durch nachträgliche außergerichtliche Vereinbarung dahin abgeändert werden, daß an die Stelle des Anspruchs auf Trennungsunterhalt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gesetzt und zum Gegenstand der Zwangsvollstreckung gemacht wird.